Übersetzungen und ihre amtliche Beglaubigung

  1. Die Grundpreise gelten für 1 Normoseite (NS) des Zieltextes. Man versteht unter einer Normoseite 1800 Zeichen mit Lücken zwischen Wortern (dh. 30 Zeilen je 60 Schläge) +10% für die Textbearbeitung. Die Zahl der Normoseiten wird auf Halbseiten abgerundet, Minimum ist 1 Normoseite.
  2. Das Zeitlimit für die Bearbeitung einer Übersetzung sind 6 Normoseiten des Zieltextes für 1 Arbeitstag. Der Tag der Übernahme und der Tag der Übergabe der Übersetzung werden nicht für Arbeitstage gehalten.
  3. Falls die Übersetzung eilig ist, ist es moglich, einen Eiltermin zu vereinbaren - Max. 12 Normoseiten für 24 Stunden.
  4. Der Ausgangstext muss gut lesbar, grammatisch richtig und sprachlich klar sein.
  5. Der Antragsteller teilt den Zweck der Übersetzung mit (vorausgesetzte Verwendung des Übersetzungstextes). Die Übersetzung wird ansonst realisiert werden als Informationstext. Falls es nicht anders vereinbart ist, sollte die Übersetzung in einer computergeschriebenen Reinschrift, einerseits, mit betreffenden Rändern und Seitennummern geliefert werden.
  6. Die Ermässigungen konnen im Falle einer umfangreicheren Arbeit, im Falle einer langfristigen Zusammenarbeit oder im Falle einer Grobübersetzung geleistet werden.


PhDr. Denisa Gritzová
Komenského 410
543 71 Hostinné
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